Rürup-Rente oder Basis-Versorgung
Als Rürup-Rente oder Basisrente wird seit 2005 die staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Sie entspricht in Ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt von 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 sind davon 60 % steuerlich absetzbar.
Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2011 also 72 %). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei Verheirateten gemeinsam veranlagten 40.000 Euro).
Beispiel:
Bei einer jährlichen Beitragszahlung von 5.000.-€, können als dieses Jahr 72% vom Bruttogehalt abgezogen werden und werden hier nicht versteuert: 72% von 5.000.-€ entsprechen 3.600.-€
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